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Modernisierung vs. Renovierung: Wer zahlt was im Mietverhältnis
Modernisierung und Renovierung klingen ähnlich, sind aber rechtlich verschieden. In Mietverhältnissen entscheidet die Einordnung darüber, wer zahlt — und ob der Mieter Mietminderung bekommt oder Mietererhöhung droht.
Renovierung (Erhaltung)
Definition: Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands bei Verschleiß. Ist Pflicht des Vermieters (BGB §535).
Beispiele:
- Fenster mit gebrochenem Rahmen ersetzen (gleiches Modell)
- Schimmel entfernen, der durch baulichen Mangel entstanden ist
- Fliesen ersetzen, die durch Wasserrohrbruch beschädigt wurden
- Anstrich erneuern, der nach 10 Jahren altersbedingt abgenutzt ist
- Heizung reparieren, die nicht mehr funktioniert
Wer zahlt: Vermieter
Wer haftet wenn nicht gemacht: Vermieter (Mietminderungs-Anspruch)
Modernisierung (Verbesserung)
Definition: Verbesserung über den vertragsgemäßen Zustand hinaus. Vermieter darf nach BGB §555b modernisieren — und nach Umsetzung 8 % der Kosten als Mieterhöhung weitergeben.
Beispiele:
- Alte Doppelverglasung gegen 3-fach-Verglasung tauschen (Energie-Verbesserung)
- Trockenbau-Vorsatzschalen mit Innendämmung
- Neue effiziente Heizungsanlage statt alter Anlage
- Komplette Bad-Sanierung mit moderner Ausstattung
- Außen-Fassade dämmen
Wer zahlt: Vermieter zahlt zuerst, kann 8 % p.a. der Modernisierungskosten als Mieterhöhung umlegen (max. 8 EUR/m² in 6 Jahren bei Bestandsmieter).
Mieter-Rechte: 8 Wochen Vorab-Information, Härteeinwand möglich.
Wo die Trennung schwierig wird
Manche Eingriffe sind beides:
- Fenster-Tausch: wenn alte Fenster defekt → Renovierung. Wenn alte Fenster funktionsfähig, aber energetisch schlecht → Modernisierung.
- Heizungs-Tausch: alte defekte Heizung → Renovierung. Alte funktionsfähige, aber ineffiziente Heizung → Modernisierung.
- Bad-Sanierung: wenn Wasserschaden saniert wird → meist Renovierung. Wenn Bad „aufgehübscht” wird → Modernisierung.
In Streitfällen geht’s oft vor Gericht. Faustregel: Was war vorher? Was ist nachher? Ist’s nur wieder hergestellt oder verbessert?
Was wir bei der Bauplanung beachten
Bei Mietshaus-Aufträgen klären wir mit dem Eigentümer vor der Maßnahme:
- Welcher Anteil ist Renovierung (Eigentümer-Pflicht, kann nicht umgelegt werden)
- Welcher Anteil ist Modernisierung (kann auf Mieter umgelegt werden)
- Welche Mieter-Information notwendig (8 Wochen Vorab)
- Härteeinwand-Risiko — gibt es Mieter, die wirtschaftlich überlastet sein könnten
Wir liefern Vermietern die Mappe mit Aufstellung pro Maßnahme — was ist was. Damit haben sie es bei Mieter-Diskussionen einfacher.
Was wir nicht selbst können
Mietrechtliche Beratung machen wir nicht. Bei größeren Modernisierungs-Vorhaben empfehlen wir, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren — das spart später viel Streit.
Praxis-Tipp
Wenn ein Vermieter eine Komplett-Sanierung plant: Modernisierungs-Mitteilung 8 Wochen vor Start. Mit klarer Aufstellung was passiert, was kostet, welche Mietererhöhung kommt. Das gibt rechtliche Sicherheit.
Mehr: Sanierung im bewohnten Bestand und Modul-Sanierung.
— Maik Marx