Fenster & Türen
Sicherheits-Verglasung: Wo VSG und ESG wirklich Pflicht sind
Bei Fenster-Auswahl gibt’s drei Glas-Typen, die in verschiedenen Situationen Pflicht oder empfohlen sind. Wer falsch wählt, riskiert nicht nur eine Bauabnahme — sondern bei Glasbruch auch Personenschäden.
Die drei Typen
Standard-Floatglas (Standard)
Normales Glas. Bei Bruch in viele scharfe Splitter zerbrechend.
Wo eingesetzt: Standard-Fenster in Wohnzimmer, Schlafzimmer, etc.
ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)
Thermisch vorgespanntes Glas. Bei Bruch in viele kleine, abgerundete Krümel zerbrechend — keine schneidenden Kanten.
Wo eingesetzt: Glasflächen, die durch Druck oder Schlag gefährdet sein könnten.
VSG (Verbund-Sicherheitsglas)
Zwei Glasscheiben mit einer reißfesten Folie verbunden. Bei Bruch hält die Folie die Scherben zusammen — kein Herabfallen.
Wo eingesetzt: Überkopf-Verglasung, absturzsichernde Verglasung.
Wo VSG Pflicht ist
Berliner Bauordnung schreibt VSG vor in:
- Überkopf-Verglasung (z.B. Wintergärten, Glasdach) — VSG mit zwei oder mehr Folien
- Schaufensterscheiben in Erdgeschoss-Lagen
- Glasflächen unterhalb 80 cm Brüstungshöhe als Absturzsicherung
- Glas neben Türen im Eingangsbereich (Schutz gegen Ein-Drücken)
- Glasflächen in Schulen (in vielen Bundesländern)
- Brandschutz-Verglasungen mit zusätzlichen Anforderungen
Wo ESG sinnvoll ist
ESG ist empfohlen (nicht zwingend Pflicht) bei:
- Bodentiefen Fenstern in Wohnungen (Familien mit Kindern)
- Fenstern in Erdgeschoss (Einbruchschutz minimal verbessert)
- Sport- und Spielflächen in der Nähe
- Fenstern in Treppenhäusern über Treppenstufen
Was wir in der Praxis sehen
Die meisten Berliner Altbauten haben in den oberen Etagen Standard-Floatglas. Bei Sanierungen ergänzen wir oft VSG, wo es heute Pflicht wäre — z.B. bodentiefe Fenster vom Wohnzimmer.
Aufpreis VSG zu Standard: ca. 35–60 EUR pro Quadratmeter Glas. ESG: ca. 25–40 EUR/m².
Bei Bauten mit Personen-Schutz-Anforderung (Schule, Kita, öffentlicher Bereich) ist die Mehrinvestition Pflicht und wird vom Bauamt kontrolliert.
Was wir nicht selbst dürfen
Glas einsetzen in einen Bestandsrahmen ist Glaser-Arbeit (Anlage A). Komplett-Fenster mit fertiger Verglasung einbauen ist Bauhilfsbetrieb (das ist unsere Tätigkeit). Wenn nur Glas getauscht werden muss: Glaser-Partner kommt.
Mehr: Fenster & Türen Detail.
— Maik Marx