Bei Fenster-Auswahl gibt’s drei Glas-Typen, die in verschiedenen Situationen Pflicht oder empfohlen sind. Wer falsch wählt, riskiert nicht nur eine Bauabnahme — sondern bei Glasbruch auch Personenschäden.

Die drei Typen

Standard-Floatglas (Standard)

Normales Glas. Bei Bruch in viele scharfe Splitter zerbrechend.

Wo eingesetzt: Standard-Fenster in Wohnzimmer, Schlafzimmer, etc.

ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)

Thermisch vorgespanntes Glas. Bei Bruch in viele kleine, abgerundete Krümel zerbrechend — keine schneidenden Kanten.

Wo eingesetzt: Glasflächen, die durch Druck oder Schlag gefährdet sein könnten.

VSG (Verbund-Sicherheitsglas)

Zwei Glasscheiben mit einer reißfesten Folie verbunden. Bei Bruch hält die Folie die Scherben zusammen — kein Herabfallen.

Wo eingesetzt: Überkopf-Verglasung, absturzsichernde Verglasung.

Wo VSG Pflicht ist

Berliner Bauordnung schreibt VSG vor in:

  • Überkopf-Verglasung (z.B. Wintergärten, Glasdach) — VSG mit zwei oder mehr Folien
  • Schaufensterscheiben in Erdgeschoss-Lagen
  • Glasflächen unterhalb 80 cm Brüstungshöhe als Absturzsicherung
  • Glas neben Türen im Eingangsbereich (Schutz gegen Ein-Drücken)
  • Glasflächen in Schulen (in vielen Bundesländern)
  • Brandschutz-Verglasungen mit zusätzlichen Anforderungen

Wo ESG sinnvoll ist

ESG ist empfohlen (nicht zwingend Pflicht) bei:

  • Bodentiefen Fenstern in Wohnungen (Familien mit Kindern)
  • Fenstern in Erdgeschoss (Einbruchschutz minimal verbessert)
  • Sport- und Spielflächen in der Nähe
  • Fenstern in Treppenhäusern über Treppenstufen

Was wir in der Praxis sehen

Die meisten Berliner Altbauten haben in den oberen Etagen Standard-Floatglas. Bei Sanierungen ergänzen wir oft VSG, wo es heute Pflicht wäre — z.B. bodentiefe Fenster vom Wohnzimmer.

Aufpreis VSG zu Standard: ca. 35–60 EUR pro Quadratmeter Glas. ESG: ca. 25–40 EUR/m².

Bei Bauten mit Personen-Schutz-Anforderung (Schule, Kita, öffentlicher Bereich) ist die Mehrinvestition Pflicht und wird vom Bauamt kontrolliert.

Was wir nicht selbst dürfen

Glas einsetzen in einen Bestandsrahmen ist Glaser-Arbeit (Anlage A). Komplett-Fenster mit fertiger Verglasung einbauen ist Bauhilfsbetrieb (das ist unsere Tätigkeit). Wenn nur Glas getauscht werden muss: Glaser-Partner kommt.

Mehr: Fenster & Türen Detail.

— Maik Marx