Förderung
KfW Förderung: Bis zu 20 % beim Fensteraustausch sparen
Neue Fenster senken den Energieverbrauch – und staatliche Förderprogramme senken die Kosten. KfW und BAFA bezuschussen den Fensteraustausch mit bis zu 20 %, wenn die technischen Voraussetzungen stimmen. Wer den Antrag rechtzeitig stellt und einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragt, holt das Maximum heraus. Was genau gefördert wird, wie der Ablauf funktioniert und was 2026 noch gilt – hier erfahren Sie es.
Energieeffiziente Fenster gehören zu den wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung. Schlecht gedämmte Fenster sind oft für einen erheblichen Teil der Wärmeverluste eines Gebäudes verantwortlich. Wer hier investiert, merkt das nicht nur auf der Heizkostenrechnung, sondern auch beim Wohnkomfort: keine kalten Zugluftströme, weniger Kondensation, weniger Lärm.
Damit diese Investition erschwinglich bleibt, gibt es in Deutschland gleich mehrere Förderwege – allen voran die KfW und die BAFA. Beide Programme haben konkrete Anforderungen, Fristregeln und maximale Fördersummen. Dieser Artikel erklärt Ihnen als Hauseigentümer oder Verwalter in Berlin und Brandenburg, worauf es ankommt, welche Kombinationen möglich sind und wie Montageteam Marx Sie bei einem reibungslosen, förderkonformen Einbau unterstützt.
Warum Fensterwechsel und Förderung zusammengehören
Fenster sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Ein altes Einfachglasfenster hat einen U-Wert von 5,0 W/(m²K) oder schlechter – wärmedämmende Neuware liegt bei 0,8 bis 1,0 W/(m²K). Das ist eine dramatische Verbesserung, die sich direkt in der Energiebilanz niederschlägt.
Staatliche Förderprogramme setzen genau hier an: Sie belohnen Investitionen, die den Energieverbrauch von Gebäuden spürbar senken. Der Fensteraustausch zählt zu den anerkannten Einzelmaßnahmen – und ist damit förderfähig.
Für Eigentümer in Berlin und Brandenburg bedeutet das: Ein Teil der Investitionskosten wird erstattet, noch bevor die Fenster die ersten Heizkosten gespart haben. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme erheblich.
KfW-Förderung für Fenster: Was steckt dahinter?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen über das Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Programm für Einzelmaßnahmen. Fensteraustausch fällt in diese Kategorie, wenn bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt sind.
Der zentrale Kennwert ist der U-Wert des Fensters (Uw). Er beschreibt, wie viel Wärme pro Sekunde durch einen Quadratmeter Fensterfläche entweicht. Stand 2026 (Änderungen vorbehalten) gilt: Der Uw-Wert muss unter 0,95 W/(m²K) liegen, damit das Fenster als förderfähig anerkannt wird.
Das klingt technisch – ist es auch. Aber jeder seriöse Fensterhersteller weist diesen Wert im Datenblatt aus. Wir prüfen das für Sie, bevor die Bestellung ausgelöst wird.
Die Förderstruktur sieht vor: bis zu 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für Fenster als Einzelmaßnahme. Unter bestimmten Bedingungen – etwa wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt – erhöht sich der Satz um weitere 5 Prozentpunkte auf bis zu 20 %.
Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 6.000 € bei 20 % (bzw. 4.500 € bei 15 %) – pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern addieren sich die Wohneinheiten.
BAFA-Förderung: Der zweite Förderweg
Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ebenfalls Einzelmaßnahmen im Gebäudebereich – ebenfalls im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen. Fensteraustausch ist dort ebenso anerkannt.
Wichtig zu wissen: KfW und BAFA sind seit der BEG-Reform verschiedene Wege für dasselbe Förderprogramm. In der Regel beantragt man entweder beim einen oder beim anderen – eine echte Doppelförderung für dieselbe Maßnahme aus beiden Töpfen gleichzeitig ist nicht möglich.
Was jedoch möglich ist: Kombination verschiedener Maßnahmen. Wer gleichzeitig die Heizung tauscht, die Fassade dämmt und Fenster erneuert, kann für jede Maßnahme separat Förderung beantragen – solange sie zu unterschiedlichen förderfähigen Kategorien gehören.
Achten Sie auf die Mindestinvestitionsgrenze: Kleinere Maßnahmen mit sehr niedrigem Rechnungsbetrag können unter Umständen nicht die Antragshürde überwinden. Lassen Sie sich hierzu von einem zugelassenen Energieberater oder direkt bei der Verbraucherzentrale kostenlos informieren.

Welche Förderungen gibt es beim Fenstertausch – Überblick
Damit Sie schnell sehen, welche Förderwege grundsätzlich infrage kommen, hier die wichtigsten Optionen im Überblick (Stand 2026, Änderungen vorbehalten):
- BEG Einzelmaßnahmen (KfW/BAFA): 15 % Zuschuss, bis zu 20 % mit iSFP-Bonus – förderfähige Kosten bis 30.000 €/WE
- iSFP-Bonus: +5 % Förderung zusätzlich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
- KfW-Kredit (ergänzend): Günstige Finanzierung für den nicht geförderten Anteil möglich
- Länderförderung Berlin / Brandenburg: Landeseigene Programme können zusätzlich in Anspruch genommen werden – Beratung empfohlen
- Energieberaterkosten: Auch die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten sind förderfähig (bis zu 50 % der Beratungskosten)
Wird Fenstertausch 2026 noch gefördert?
Diese Frage stellen uns viele Kunden – und die Antwort ist ja: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung für Fenster ist Stand 2026 aktiv. Politische Debatten über Haushaltsmittel haben in der Vergangenheit für Unsicherheit gesorgt, aber das Programm läuft weiter.
Dennoch gilt: Förderbedingungen, Fördersätze und maximale Beträge können sich jederzeit ändern. Wir empfehlen Ihnen dringend, die aktuellen Konditionen direkt auf der offiziellen KfW-Website oder beim BAFA zu prüfen – oder uns direkt zu fragen.
Wer 2026 plant, sollte nicht zögern – denn der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer erst baut und dann fragt, geht leer aus.

Der richtige Ablauf: So stellen Sie den Antrag korrekt
Der häufigste Fehler beim Förderantrag ist der falsche Zeitpunkt. Viele Hauseigentümer beauftragen zunächst einen Handwerksbetrieb und denken danach an die Förderung. Das ist zu spät.
Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Erst nach der Antragsbewilligung – oder zumindest nach der Bestätigung eines zugelassenen Energieberaters – darf der Auftrag an den Handwerksbetrieb vergeben werden.
Hier ist der typische Ablauf Schritt für Schritt:
- Schritt 1: Energieberater (Energieeffizienz-Experte für Bundesförderung) beauftragen
- Schritt 2: Technische Planung und Auswahl förderfähiger Fenster (Uw ≤ 0,95 W/(m²K))
- Schritt 3: Förderantrag stellen – über das KfW-Kundenportal oder BAFA-Portal
- Schritt 4: Bewilligung / Bestätigung abwarten
- Schritt 5: Auftrag an Fachbetrieb vergeben (z. B. Montageteam Marx)
- Schritt 6: Einbau durchführen lassen, Rechnungen sorgfältig aufbewahren
- Schritt 7: Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen – mit Fachunternehmerbestätigung

Was technisch gefordert ist – Fenster richtig auswählen
Nicht jedes neue Fenster ist automatisch förderfähig. Die technischen Mindestanforderungen der BEG müssen zwingend eingehalten werden. Der wichtigste Wert ist der bereits genannte Uw-Wert von unter 0,95 W/(m²K) – dieser Wert gilt für das gesamte Fensterelement inklusive Rahmen.
Zusätzlich spielt der Ug-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung allein) eine Rolle. Moderne Dreifachverglasung erreicht Ug-Werte von 0,5 bis 0,7 W/(m²K). Bei der Auswahl sollten Sie außerdem auf den g-Wert (solarer Energieeintrag) achten – er beeinflusst, wie viel Sonnenwärme ins Gebäude gelangt.
Wichtig ist außerdem die normgerechte Montage. Ein hochwertiges Fenster, das schlecht eingebaut ist, verliert seine Dämmeigenschaften an den Anschlüssen – und kann im schlimmsten Fall die Fördervoraussetzungen verfehlen. Montageteam Marx montiert nach anerkannten Regeln der Technik und stellt die erforderliche Fachunternehmerbestätigung aus.
Sprechen Sie auch über Rollläden und Sonnenschutz: In bestimmten Konstellationen können auch außenliegende Verschattungselemente förderfähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit dem Fensterprojekt eingebaut werden.
✅ Energieberater frühzeitig einbinden ✅ Fenster mit Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) auswählen ✅ Antrag stellen, bevor der Auftrag vergeben wird ✅ Auftragsvergabe erst nach Bewilligung oder Energieberater-Bestätigung ✅ Alle Rechnungen und Liefernachweise aufbewahren ✅ Fachunternehmerbestätigung vom Montageunternehmen einfordern ✅ Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen ✅ Kombination mit iSFP prüfen (+5 % Bonus)
Stand 2026, Änderungen vorbehalten. Aktuelle Konditionen: kfw.de / bafa.de
Förderung maximieren: Der iSFP-Bonus und Maßnahmen kombinieren
Wer besonders klug plant, lässt vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dieser Plan – ausgearbeitet von einem zugelassenen Energieberater – dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und skizziert sinnvolle Sanierungsschritte.
Der iSFP hat einen konkreten Fördervorteil: Maßnahmen, die auf Basis dieses Fahrplans umgesetzt werden, erhalten einen Bonus von +5 Prozentpunkten. Aus 15 % werden damit 20 %. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € macht das einen Unterschied von 1.500 € pro Wohneinheit.
Denken Sie bei der Planung auch an energetische Sanierung im Gesamtkonzept: Wer Fenster, Dämmung und Heiztechnik kombiniert, kann für jede Maßnahme separat Förderung beantragen – und profitiert gleichzeitig von Synergieeffekten bei der Montage. In diesem Zusammenhang kann auch ein Blick auf erneuerbare Energien interessant sein – etwa wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe ergänzen möchten.
Bitte beachten: Für Kombinationen und die optimale Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten empfehlen wir die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Deren Honorar ist selbst teilweise förderfähig – ein weiterer Grund, diese Investition nicht zu scheuen.
Jetzt Förderberatung sichern – kostenlos und unverbindlich
Sie möchten wissen, ob Ihr Fensterprojekt in Berlin oder Brandenburg förderfähig ist und wie Sie den maximalen Zuschuss herausholen? Wir schauen uns Ihr Vorhaben gemeinsam an – von der Fensterauswahl bis zur Fachunternehmerbestätigung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir antworten schnell und unkompliziert.
Jetzt unverbindlich anfragenHäufige Fragen
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Fenster?
Stand 2026 beträgt die KfW-Förderung für Fensteraustausch als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte auf bis zu 20 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt, was einem maximalen Zuschuss von bis zu 6.000 € entspricht. Änderungen der Förderbedingungen bleiben vorbehalten – aktuelle Konditionen finden Sie auf kfw.de.
Welche Förderungen gibt es bei Fenstertausch?
Beim Fenstertausch kommen mehrere Förderwege infrage: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (über KfW oder BAFA) ist der wichtigste Weg mit bis zu 20 % Zuschuss. Ergänzend gibt es günstige KfW-Kredite für den restlichen Investitionsbetrag. Einige Bundesländer – darunter Berlin und Brandenburg – haben zusätzliche Förderprogramme. Auch die Kosten für einen Energieberater sind förderbar. Alle Wege können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden, eine echte Doppelförderung derselben Maßnahme aus zwei Bundestöpfen ist jedoch ausgeschlossen.
Welche staatliche Förderung gibt es beim Fensterwechsel?
Auf Bundesebene ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der maßgebliche Rahmen. Innerhalb der BEG gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, die über die KfW oder das BAFA abgewickelt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Uw-Wert des neuen Fensters von unter 0,95 W/(m²K) und die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Auf Landesebene können weitere Programme hinzukommen. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Erstberatung zu Fördermöglichkeiten an.
Wird Fenstertausch 2026 noch gefördert?
Ja. Stand 2026 ist der Fensteraustausch im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung weiterhin förderfähig. Das Programm läuft aktiv. Da sich Förderbedingungen und Budgets ändern können, empfehlen wir, den Antrag nicht unnötig hinauszuschieben und die aktuellen Konditionen vor Antragstellung auf den offiziellen Portalen von KfW und BAFA zu prüfen. Entscheidend ist: Der Förderantrag muss vor der Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb gestellt werden.
Muss ich für die Förderung einen Fachbetrieb beauftragen?
Ja. Die BEG-Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt wird, das eine entsprechende Bestätigung ausstellen kann. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Fachbetrieb muss die korrekte Ausführung dokumentieren und eine Fachunternehmerbestätigung für den Verwendungsnachweis bereitstellen. Montageteam Marx stellt diese Unterlagen für alle von uns ausgeführten Montagen aus.
Ein persönliches Wort von Maik
Ich bin seit Jahren in Berlin und Brandenburg als Fenstermonteur unterwegs – und das Thema Förderung kommt bei fast jedem Projekt auf den Tisch. Was mich dabei immer wieder beschäftigt: Wie viele Menschen unnötig auf Geld verzichten, weil die Information einfach nicht früh genug ankommt. Deshalb liegt mir dieser Artikel am Herzen. Ich bin kein Förderberater und kein Energieberater – aber ich weiß, was fachgerechte Montage bedeutet, welche Fensterwerte die Fördervoraussetzungen erfüllen und was bei der Dokumentation gebraucht wird. Dieses Wissen gebe ich gerne weiter. Wenn Sie mich anrufen, fangen wir nicht beim Angebot an, sondern bei der Frage: Was ist für Sie das Sinnvollste? Manchmal ist es der Vollständige Fenstertausch, manchmal eine kombinierte Maßnahme mit Rollläden oder Dämmung. Meine Kunden in Berlin und Brandenburg wissen, dass ich ehrlich mit ihnen umgehe – auch wenn das bedeutet, dass ich ihnen von einer Maßnahme abraten muss. Am Ende wollen wir alle dasselbe: eine warme, leise Wohnung zu einem fairen Preis – und möglichst viel davon vom Staat erstattet bekommen. Das kriegen wir zusammen hin.
Mehr über mich und meine Projekte: maikmarx.de · plangenial.de
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Transparenz-Hinweis (gem. EU AI Act): Dieser Beitrag wurde vollständig automatisiert mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und NICHT redaktionell geprüft. Er kann daher inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Angaben enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026, Änderungen vorbehalten); eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information rund um Bau- und Montagearbeiten und ersetzt keine individuelle Fach-, Rechts- oder Förderberatung. Verantwortlich: Maik Marx, Montageteam Marx, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.
