Förderung
Heizung raus – Förderung rein: Der große Überblick 2026
Das Gebäudeenergiegesetz gilt, die KfW zahlt – und wer den Antrag falsch stellt, verliert alles. Erfahren Sie, wie der Heizungstausch 2026 in Berlin funktioniert, welche Förderungen Sie bekommen können und worauf Sie unbedingt achten müssen, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Das Thema Heizungstausch bewegt gerade Tausende Berliner Eigentümer. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft, neue Heizungsanlagen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden – und viele alte Gas- oder Ölheizungen haben damit schlicht ausgedient.
Die gute Nachricht: Der Staat fördert diesen Umstieg massiv über die KfW. Die schlechte Nachricht: Die Förderung setzt strikte Regeln voraus, die kaum Spielraum lassen. Wer einen falschen Schritt macht – etwa den Handwerker zu früh beauftragt – verliert den kompletten Zuschuss. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie es richtig machen.
Das GEG 2026: Was sich für Heizungsbesitzer ändert
Das Gebäudeenergiegesetz hat die Spielregeln für das Heizen in Deutschland grundlegend verändert. Neue Heizungsanlagen müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das klingt technisch – hat aber ganz konkrete Konsequenzen für Ihren Alltag.
Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die je nach Lage des Hauses und Zustand der vorhandenen Anlage variieren. Entscheidend ist: Wer jetzt handelt, sichert sich bessere Konditionen und mehr Auswahl bei Technologie und Handwerkern.
Besonders relevant ist die Frage, was ab 01. Juli 2026 mit Gasheizungen passiert. Neue reine Gasheizungen dürfen dann in vielen Konstellationen nicht mehr eingebaut werden, sofern sie nicht auf klimaneutrale Gase wie Wasserstoff umrüstbar sind. Die Umrüstpflicht greift schrittweise – doch wer wartet, riskiert steigende Kosten und längere Wartezeiten beim Fachbetrieb.
Welche Heizungen werden 2026 gefördert?
Über das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) werden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme bezuschusst. Die Förderung gilt für Eigenheime ebenso wie für Mehrfamilienhäuser und unter bestimmten Bedingungen auch für gewerblich genutzte Gebäude.
Geförderte Technologien im Überblick:
Grundsätzlich kommen folgende Systeme für die Förderung infrage: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Holzpelletheizungen und Biomasseanlagen, Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie Hybridlösungen, die eine Wärmepumpe mit einer bestehenden Heizung kombinieren. Auch Anschlüsse an ein Wärmenetz können bezuschusst werden.
Wichtig für Berliner Eigentümer: Wärmepumpen sind in der Bundeshauptstadt besonders attraktiv, da viele Gebäude gut gedämmt sind und der Strommix zunehmend grüner wird. Wer gleichzeitig über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte sich bei Solar Sorglos über die Kombination von PV und Wärmepumpe informieren – das kann die Betriebskosten erheblich senken.
Förderquoten 2026: Bis zu 70 Prozent sind möglich
Die Grundförderung über die KfW liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das ist bereits eine substanzielle Entlastung – aber es geht noch deutlich weiter, wenn Sie bestimmte Boni kombinieren.
Folgende Boni können auf die Grundförderung aufgeschlagen werden (Stand 2026, Änderungen vorbehalten):
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent greift, wenn eine funktionierende fossile Heizung frühzeitig aufgegeben wird. Der Einkommensbonus von 30 Prozent ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro vorgesehen. Ein weiterer Effizienzbonus kann je nach gewählter Technologie hinzukommen.
In der Spitze sind damit bis zu 70 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten möglich. Das klingt nach viel – und das ist es auch. Gleichzeitig bedeutet es: Die genaue Berechnung Ihrer persönlichen Förderquote lohnt sich. Wir empfehlen, vorab einen zugelassenen Energieberater aufzusuchen.
Die KfW-Programmseite 458/) gibt jederzeit aktuellen Aufschluss über die geltenden Konditionen. Schauen Sie dort regelmäßig nach, da sich Förderbedingungen ändern können.

Der kritischste Punkt: Antrag VOR Beauftragung stellen
Dieser Aspekt kann nicht deutlich genug betont werden: Der KfW-Antrag muss gestellt und bestätigt sein, bevor Sie irgendeinen Handwerker beauftragen. Es gibt keinen Ermessensspielraum, keine Ausnahmen, keine Kulanzregelungen.
Wer zuerst einen Installateur beauftragt und dann den Antrag einreicht, verliert den gesamten Förderanspruch. Nicht einen Teil – alles. Diese Regel ist in den Förderrichtlinien klar verankert und wird von der KfW konsequent angewendet.
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Planen Sie den gesamten Prozess durch, bevor Sie auch nur ein erstes konkretes Angebot verbindlich annehmen. Ein unverbindliches Beratungsgespräch mit dem Handwerksbetrieb ist erlaubt – aber der Auftrag darf erst nach Förderbestätigung erteilt werden.
Auf unserer Förderungsübersicht bei Montageteam Marx finden Sie weitere Hinweise, wie wir unsere Berliner Kunden durch diesen Prozess begleiten.

Der Schritt-für-Schritt-Prozess: So läuft der Heizungstausch richtig ab
Der Ablauf beim geförderten Heizungstausch folgt einer festen Reihenfolge. Wer diese einhält, hat gute Chancen auf eine reibungslose Abwicklung. Wer sie ignoriert, riskiert den kompletten Förderverlust.
So gehen Sie vor:
- Schritt 1 – Energieberater konsultieren: Für viele Förderwege ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Er erstellt die notwendigen Nachweise und hilft bei der Technologiewahl.
- Schritt 2 – KfW-Antrag online stellen: Über das KfW-Kundenportal wird der Antrag eingereicht – noch BEVOR ein Handwerker beauftragt wird.
- Schritt 3 – Zusage abwarten: Die KfW bestätigt die Förderzusage. Erst dann darf der nächste Schritt folgen.
- Schritt 4 – Handwerker beauftragen und Einbau durchführen: Jetzt erst erteilen Sie den Auftrag. Der Einbau erfolgt fachgerecht durch einen zugelassenen Betrieb.
- Schritt 5 – Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie alle Belege bei der KfW ein.
- Schritt 6 – Auszahlung erhalten: Bei korrekter Abwicklung wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wie lange gibt es die Heizungsförderung noch?
Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: Wie lange wird es diese Förderung überhaupt noch geben? Eine ehrliche Antwort: Niemand kann das mit Sicherheit sagen. Förderprogramme können angepasst, gekürzt oder eingestellt werden – das hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt.
Was sich sagen lässt: Das politische Ziel der Wärmewende ist im GEG gesetzlich verankert und damit langfristig angelegt. Förderung ist das Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Solange die Klimaziele gelten, ist mit einer Form der Heizungsförderung zu rechnen.
Allerdings: Die konkreten Konditionen – Förderhöhe, Boni, förderfähige Technologien – können sich jederzeit ändern. Wer jetzt handelt, kennt die Regeln. Wer wartet, riskiert verschlechterte Konditionen oder längere Wartelisten bei Handwerkern und Energieberatern.
Lassen Sie sich auch von der Verbraucherzentrale Bundesverband unabhängig beraten, wenn Sie sich über die aktuell geltenden Bedingungen informieren möchten.

Alle Angaben zu Förderhöhen, Boni und Programmbedingungen beziehen sich auf den Stand 2026 und sind ohne Gewähr. Förderprogramme können jederzeit geändert, gekürzt oder eingestellt werden. Informieren Sie sich stets aktuell auf kfw.de und bafa.de sowie bei einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten, bevor Sie Maßnahmen beauftragen.
Montageteam Marx in Berlin: Ihr Partner beim Heizungstausch
Als Berliner Bau- und Montageunternehmen begleiten wir Privatbauherren und Gewerbekunden durch genau diesen Prozess. Wir kennen die häufigsten Fehler – und wir helfen Ihnen, sie zu vermeiden. Unser Team hat bereits zahlreiche Heizungsprojekte in Berlin und Brandenburg realisiert.
Wir beraten Sie zur optimalen Heizungslösung für Ihr Gebäude, zur Frage, welche Technologie in Ihrer individuellen Situation die höchste Förderquote erzielt, und koordinieren den Ablauf so, dass die Förderantragstellung nahtlos in die Projektplanung integriert ist. Schauen Sie gerne auf unsere Referenzprojekte – dort sehen Sie, was wir in der Praxis umgesetzt haben.
Auf unserer Leistungsseite finden Sie zudem einen Überblick über alle Gewerke, die wir anbieten – von der Sanitärmontage über den Trockenbau bis hin zur energetischen Sanierung. Vieles lässt sich beim Heizungstausch sinnvoll kombinieren, etwa eine gleichzeitige Dämmmaßnahme.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf – wir antworten schnell und unkompliziert.
Jetzt beraten lassen – bevor die Förderung sich ändert
Sie denken über den Heizungstausch nach, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Unser Team bei Montageteam Marx in Berlin kennt den Prozess aus zahlreichen realisierten Projekten. Wir helfen Ihnen bei der Technologiewahl, beraten zur maximalen Förderquote und koordinieren den Ablauf so, dass Sie keinen Fehler machen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.
Jetzt unverbindlich anfragenHäufige Fragen
Gibt es 2026 eine Förderung für den Heizungstausch?
Ja, die Förderung für den Heizungstausch läuft 2026 weiter. Über das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) können Eigentümer Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie beantragen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Stand 2026, Änderungen vorbehalten.
Was für Zuschüsse gibt es 2026 für den Heizungstausch?
Die Basis ist die KfW-Grundförderung von 30 Prozent. Hinzu können der Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %), der Einkommensbonus (30 % für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 40.000 €/Jahr) sowie technologiespezifische Effizienzboni kommen. In der Spitze sind bis zu 70 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten möglich. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Alle Angaben Stand 2026, Änderungen vorbehalten.
Was ändert sich ab 01.07.2026 bei Gasheizungen?
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen in vielen Konstellationen keine neuen reinen Gasheizungen mehr eingebaut werden, die nicht auf klimaneutrale Gase (z. B. Wasserstoff) umrüstbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für bestehende Heizungen gelten Übergangsfristen. Lassen Sie sich von einem Energieberater zu Ihrer konkreten Situation beraten.
Wie lange wird es die Heizungsförderung noch geben?
Eine verbindliche Aussage ist nicht möglich, da Förderprogramme jederzeit angepasst werden können. Das politische Ziel der Wärmewende ist jedoch im GEG gesetzlich verankert, sodass eine Form der Förderung mittelfristig zu erwarten ist. Die konkreten Konditionen – Höhe, Boni, förderfähige Technologien – können sich aber ändern. Wer jetzt handelt, kennt die aktuellen Regeln und sichert sich die bestehenden Konditionen.
Wie beantrage ich die Heizungsförderung richtig?
Der Antrag wird über das Online-Portal der KfW gestellt – und zwar zwingend, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Typischerweise benötigen Sie vorab einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Nach der KfW-Zusage darf der Auftrag erteilt werden. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf kfw.de.
Ein persönliches Wort von Maik
Ich erlebe es bei unseren Kunden immer wieder: Der Heizungstausch klingt zunächst überwältigend. Förderanträge, Energieberater, GEG-Vorschriften, Fristen – das ist viel auf einmal. Aber wenn man es Schritt für Schritt angeht, wird es überschaubar. Genau dafür sind wir da. Was mich persönlich antreibt, ist der Moment, wenn ein Eigentümer nach unserem Beratungsgespräch sagt: „Jetzt weiß ich endlich, wie ich vorgehen soll." Dieses Gefühl – Klarheit statt Verwirrung – das wollen wir jedem unserer Kunden mitgeben. Ich habe in den vergangenen Jahren viele Heizungsprojekte in Berlin und Brandenburg begleitet und kann sagen: Die Förderung ist real, sie ist erheblich, und sie lohnt sich. Aber sie vergibt keine Fehler. Deshalb rate ich jedem, der über einen Heizungstausch nachdenkt: Sprechen Sie zuerst mit uns, dann mit dem Energieberater, dann stellen Sie den Antrag – und erst dann unterschreiben Sie beim Installateur. In dieser Reihenfolge. Immer. Das ist kein bürokratisches Spielchen, sondern der einzige Weg, mit dem Sie am Ende wirklich profitieren. Und am Ende ist es genau das, was zählt: dass Sie warm sitzen und Geld gespart haben.
Mehr über mich und meine Projekte: maikmarx.de · plangenial.de
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Transparenz-Hinweis (gem. EU AI Act): Dieser Beitrag wurde vollständig automatisiert mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und NICHT redaktionell geprüft. Er kann daher inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Angaben enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026, Änderungen vorbehalten); eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information rund um Bau- und Montagearbeiten und ersetzt keine individuelle Fach-, Rechts- oder Förderberatung. Verantwortlich: Maik Marx, Montageteam Marx, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.
