Seit Anfang 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz — und viele Eigentümer fragen sich: Betrifft mich das wirklich? Die Antwort ist ja. Wer eine neue Heizung einbaut, muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betreiben. Was das konkret bedeutet, welche Übergangsfristen gelten und welche Förderung Sie mitnehmen können — hier erfahren Sie es kompakt und verständlich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft — und mit ihm die vielzitierte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Für viele Berliner Eigentümer stellen sich sofort praktische Fragen: Muss ich meine alte Gasheizung sofort rauswerfen? Was passiert, wenn sie kaputtgeht? Und welche Alternativen kommen für mein Haus überhaupt infrage? Dieser Artikel gibt Ihnen klare Antworten.

Montageteam Marx plant und montiert in Berlin seit Jahren Heizungsanlagen, die den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. Wir kennen die Übergangsphasen, die Förderprogramme und die technischen Voraussetzungen — und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihr Gebäude zu treffen. Lesen Sie hier alles, was Sie jetzt wissen müssen.

Was ist die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz?

Die 65-Prozent-Regel ist der Kern des neuen GEG: Jede neu eingebaute Heizungsanlage muss ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Das gilt für Neubauten bereits seit dem 1. Januar 2024 und greift im Gebäudebestand gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung.

Die Regel bedeutet nicht, dass fossil betriebene Heizungen ab sofort verboten sind. Eine Hybridheizung — zum Beispiel eine Gasheizung kombiniert mit einer Wärmepumpe — kann die Anforderung erfüllen, wenn der erneuerbare Anteil nachweislich bei mindestens 65 Prozent liegt.

Technisch zugelassene Erfüllungsoptionen laut GEG sind unter anderem: Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz mit ausreichend hohem erneuerbaren Anteil sowie bestimmte Hybridlösungen. Welche Option für Ihr Gebäude sinnvoll ist, hängt von Baujahr, Dämmstandard und Grundriss ab.

Gilt die Pflicht sofort — oder gibt es Übergangsfristen?

Hier sorgen viele Schlagzeilen für Verwirrung. Die Wahrheit ist: Die Übergangsphasen sind gestaffelt und hängen wesentlich von der kommunalen Wärmeplanung ab. Gemeinden über 100.000 Einwohner — also auch Berlin — mussten ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen.

Liegt noch kein kommunaler Wärmeplan vor, gilt eine Übergangsfrist: Wer bis zum Stichtag eine Heizung bestellt oder einen Liefervertrag abgeschlossen hat, darf diese noch einbauen lassen. Erst danach greift die 65-Prozent-Pflicht vollständig.

Wichtig für Bestandsgebäude: Wer eine alte Heizung repariert, ist nicht sofort zur Umrüstung verpflichtet. Erst beim vollständigen Austausch — also dem Einbau einer neuen Anlage — gelten die neuen Anforderungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachbetrieb beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

„Wer bei der Heizung zögert, bis sie ausfällt, hat keine Zeit mehr für eine gute Entscheidung. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt zu planen — nicht morgen."— Maik Marx, Inhaber Montageteam Marx, Berlin

Was ändert sich ab 01.07.2026 für Gasheizungen?

Der 1. Juli 2026 ist ein wichtiger Stichtag: Ab dann müssen in Berlin und anderen Großstädten alle neu eingebauten Heizungen die 65-Prozent-Anforderung erfüllen — unabhängig davon, ob ein Wärmeplan bereits beschlossen wurde oder nicht.

Eine reine Gasheizung, die ausschließlich mit fossilem Erdgas betrieben wird, erfüllt diese Anforderung nicht. Wer nach dem 1. Juli 2026 in Berlin eine neue Heizung einbaut, braucht entweder eine GEG-konforme Alternative oder eine nachgewiesene Hybridlösung mit ausreichend hohem erneuerbaren Anteil.

Bestehende Gasheizungen, die vor dem Stichtag eingebaut wurden und funktionstüchtig sind, dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine rückwirkende Austauschpflicht für laufende Anlagen — nur bei Neubau oder vollständigem Heizungstausch greift die neue Regelung.

GEG-Pflicht: 65 % erneuerbare Energie beim Heizen — was jetzt gilt — Montageteam Marx Berlin

Welche Heizungen müssen nach dem GEG ausgetauscht werden?

Eine häufige Sorge: Muss meine alte Ölheizung sofort raus? Die klare Antwort: Nein — nicht sofort und nicht pauschal. Das GEG schreibt keine generelle Austauschpflicht für funktionstüchtige Bestandsanlagen vor.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht dem aktuellen Effizienzstandard entsprechen, unterlagen bereits vor dem neuen GEG einer Austauschpflicht nach § 72 GEG (Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel). Diese Regelung besteht unverändert fort.

Wenn eine Heizung irreparabel defekt ist oder ersetzt werden muss, greift ab dem jeweiligen Stichtag die 65-Prozent-Regel. Das macht es sinnvoll, frühzeitig zu planen — idealerweise bevor die Anlage ausfällt und Zeitdruck entsteht.

Welche Technologien erfüllen die GEG-Anforderung?

Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Wege zur GEG-Konformität. Nicht jede Lösung passt zu jedem Gebäude — entscheidend sind Dämmzustand, vorhandene Heizkörper oder Flächenheizung, Kellerraum, Außenfläche und persönlicher Bedarf.

Wärmepumpen sind aktuell die meistgeförderte Lösung. Sie arbeiten besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden mit Fußboden- oder Wandheizung, da sie Niedertemperaturwärme benötigen. Wer Interesse an einer Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik hat, findet bei Solar Sorglos ergänzende Informationen zu PV-gestützten Wärmepumpenkonzepten.

Pellet- und Holzheizungen bieten eine gute Alternative dort, wo ausreichend Lagerraum vorhanden ist und eine Anlieferung problemlos möglich ist. Solarthermie eignet sich in vielen Fällen als Ergänzung — vor allem zur Brauchwassererwärmung. Der BAFA-Ratgeber zu erneuerbaren Energien gibt einen guten technologischen Überblick.

  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Pellet- oder Holzheizung mit Pufferspeicher
  • Solarthermieanlage (als Ergänzung oder Kombination)
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz mit ≥ 65 % erneuerbarem Anteil
  • Hybridheizung: Gaskessel + Wärmepumpe mit nachgewiesenem EE-Anteil
  • Stromdirektheizung (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Grüner Wasserstoff (sobald Infrastruktur verfügbar)

Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch

Der Staat fördert den Heizungswechsel großzügig — aber nur, wenn der Antrag VOR der Beauftragung gestellt wird. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Durch den Klimageschwindigkeitsbonus und den einkommensabhängigen Bonus kann die Gesamtförderquote auf bis zu 70 Prozent steigen (Stand 2026, Änderungen vorbehalten).

Zentrale Anlaufstellen sind das KfW-Programm 458 für Privatpersonen sowie das BAFA für gewerbliche Antragsteller. Beide Programme sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert. Auf unserer Seite /foerderung/ finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme, die wir für unsere Kunden beantragen.

GEG-Pflicht: 65 % erneuerbare Energie beim Heizen — was jetzt gilt — Montageteam Marx Berlin
GEG auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten

65 % erneuerbare Energie sind beim Einbau jeder neuen Heizung Pflicht. Im Neubau gilt das seit dem 1. Januar 2024, im Bestand gestaffelt nach kommunalem Wärmeplan. Berlin: Stichtag für Bestandsgebäude ist der 1. Juli 2026. Bestehende, funktionstüchtige Heizungen dürfen weiter betrieben werden — kein sofortiger Zwangsaustausch. Förderung: 30–70 % Zuschuss über KfW oder BAFA (Stand 2026, Änderungen vorbehalten) — Antrag VOR Beauftragung stellen!

Was bedeutet das für Berliner Eigentümer konkret?

Berlin ist eine der ersten Großstädte, die ihren kommunalen Wärmeplan vorlegen musste. Das bedeutet: Die Übergangsfrist endet früher als in kleineren Gemeinden. Wer in Berlin eine Heizung plant, sollte jetzt handeln — bevor der Zeitdruck durch einen plötzlichen Heizungsausfall die Entscheidung abnimmt.

Eine realistische Bestandsaufnahme ist der erste Schritt: Wie alt ist die aktuelle Anlage? Wie gut ist das Gebäude gedämmt? Gibt es eine Fußbodenheizung oder Heizkörper? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen, welche GEG-konforme Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere Leistungen im Bereich Sanierung umfassen genau diese Bestandsaufnahme.

Wer gleichzeitig über eine energetische Sanierung der Gebäudehülle nachdenkt — neue Fenster, Dämmung, Trockenbau — der kann Förderungen oft bündeln und Synergien nutzen. Schauen Sie sich gerne unsere Referenzprojekte an, um ein Gefühl für den Umfang solcher Maßnahmen zu bekommen. Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine unabhängige Erstberatung an.

Jetzt Heizung auf GEG-Konformität prüfen lassen

Sie wissen nicht, ob Ihre aktuelle Heizungsanlage den neuen GEG-Anforderungen standhält — oder wann ein Tausch für Sie sinnvoll wird? Montageteam Marx in Berlin berät Sie ehrlich und plant gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung: GEG-konform, förderoptimiert und technisch passend zu Ihrem Gebäude. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt an — wir sind für Sie da.

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Häufige Fragen

Was bedeutet die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei der Heizung?

Die 65-Prozent-Regel schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien decken muss. Das kann durch eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung, Solarthermie, einen Fernwärmeanschluss mit ausreichend hohem erneuerbarem Anteil oder eine Hybridlösung erfüllt werden. Eine rein fossil betriebene Gasheizung ohne erneuerbaren Anteil erfüllt diese Anforderung nicht mehr.

Was ändert sich ab 01.07.2026 für Gasheizungen?

Ab dem 1. Juli 2026 dürfen in Großstädten wie Berlin keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden, die die 65-Prozent-Anforderung nicht erfüllen. Eine reine Erdgasheizung ohne erneuerbaren Anteil ist damit für den Neueinbau nicht mehr zulässig. Bestehende Gasheizungen, die vor diesem Datum eingebaut wurden und funktionieren, dürfen weiter betrieben werden — es gibt keine rückwirkende Austauschpflicht.

Was ist die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz?

Die 65-Prozent-Regel ist die zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung von 2024. Sie legt fest, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energiequellen beziehen müssen. Das Gesetz nennt konkrete technische Erfüllungsoptionen — darunter Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und Fernwärme. Eine reine Öl- oder Gasheizung ohne ergänzende erneuerbare Komponente erfüllt die Anforderung grundsätzlich nicht.

Welche Heizungen müssen nach dem GEG ausgetauscht werden?

Das GEG schreibt keine generelle Austauschpflicht für laufende Bestandsanlagen vor. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und dem veralteten Konstanttemperatur-Standard entsprechen, unterliegen jedoch einem Betriebsverbot nach § 72 GEG — diese Regelung existiert bereits seit Längerem. Beim vollständigen Neubau oder Austausch einer Heizung gelten ab dem jeweiligen Stichtag die neuen Anforderungen. Wer seine Heizung reparieren lässt, ist nicht zum sofortigen Tausch verpflichtet.

Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch 2026?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Durch Klimageschwindigkeitsbonus und einkommensabhängigen Bonus kann die Förderquote auf bis zu 70 Prozent steigen. Förderanträge müssen zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden — entweder über die KfW (Programm 458) oder das BAFA. Alle Angaben gelten Stand 2026 und können sich ändern.

Ein persönliches Wort von Maik

Ich sage es meinen Kunden immer wieder: Die neue Gesetzeslage klingt komplizierter, als sie ist — aber sie verlangt, dass man sich rechtzeitig damit beschäftigt. Wer wartet, bis die alte Heizung im Januar den Geist aufgibt, hat keine Zeit mehr, sorgfältig zu vergleichen, Förderanträge zu stellen und die richtige Technologie auszuwählen. Ich habe in den letzten Jahren viele Berliner Eigentümer durch genau diesen Prozess begleitet — von der Bestandsaufnahme über die Förderstrategie bis zur fertigen Anlage. Was mich dabei immer wieder überrascht: Wie viel Spielraum es gibt, wenn man früh genug plant. Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch die beste Lösung, ein Pelletkessel nicht für jeden machbar — und manchmal ist eine gut geplante Hybridlösung genau das Richtige. Mein Team und ich kennen die Anforderungen, die Berliner Gegebenheiten und die aktuellen Förderprogramme aus der täglichen Praxis. Wenn Sie unsicher sind, wo Sie stehen — fragen Sie uns einfach. Das kostet nichts, und Sie wissen danach, was wirklich auf Sie zukommt.

Maik MarxInhaber Montageteam Marx · Berlin

Mehr über mich und meine Projekte: maikmarx.de · plangenial.de

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