Förderung
Neue Förderung ab Juli 2026: Was Bauherren jetzt tun müssen
Ab Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für energetische Sanierungen — mit höheren Zuschüssen, aber auch strengeren Antragsregeln. Wer die Fristen verpasst oder den falschen Zeitpunkt wählt, zahlt den Unterschied aus eigener Tasche. Wir erklären, worauf es jetzt ankommt und wie Sie Ihren Förderantrag richtig vorbereiten.
Ab dem 1. Juli 2026 tritt die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Für viele Eigentümer von Bestandsgebäuden bedeutet das: Es gibt mehr Geld — aber nur unter klaren Bedingungen und mit zwingend einzuhaltenden Fristen. Besonders Häuser aus den 1970er bis 1990er Jahren stehen im Fokus, denn hier ist der Sanierungsbedarf oft am größten.
Wer jetzt handelt, kann Heizungstausch, Sanitärsanierung und Trockenbau-Dämmung in einem einzigen Antrag bündeln und so Zeit sparen sowie die Förderquote deutlich erhöhen. Wer wartet, riskiert nicht nur schlechtere Konditionen, sondern verliert unter Umständen den gesamten Förderanspruch — rückwirkende Ausnahmen gibt es nicht.
Was sich ab Juli 2026 konkret ändert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird zum 1. Juli 2026 in wesentlichen Teilen neu aufgestellt. Das betrifft sowohl die Förderhöhe als auch die Antragsvoraussetzungen und die förderfähigen Maßnahmen. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
Für Eigentümer von Bestandsgebäuden gibt es teils deutlich höhere Zuschüsse — vor allem beim Heizungstausch, bei der Gebäudehülle und bei kombinierten Sanierungsprojekten. Gleichzeitig werden die formalen Anforderungen strenger: Anträge müssen vollständiger sein, und die Reihenfolge der Schritte ist genau einzuhalten.
Besonders wichtig: Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer bereits ein Angebot unterschrieben hat, verliert den Förderanspruch vollständig — ohne Ausnahme und ohne Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur. Diese Regel gilt bereits heute, wird aber ab Juli 2026 noch konsequenter geprüft.
Einen guten Überblick über alle aktuellen Förderprogramme bietet die offizielle Informationsseite der KfW sowie das BAFA, das die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch verwaltet.
Heizungsförderung 2026: Wärmepumpe weiterhin im Fokus
Wärmepumpen bleiben das Herzstück der Heizungsförderung. Die Grundförderung liegt weiterhin bei dreißig Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Hinzu kommen ein Klima-Bonus und ein Geschwindigkeitsbonus, die die Förderquote je nach Situation spürbar erhöhen können.
Der Geschwindigkeitsbonus ist dabei besonders relevant: Er belohnt Eigentümer, die eine alte Öl- oder Gasheizung früh austauschen und nicht bis zur gesetzlichen Pflicht warten. Wer seinen Heizungstausch für Herbst 2026 plant, sollte den Antrag spätestens jetzt einleiten — denn Förderbudgets können schnell ausgeschöpft sein, wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen.
Kombinierbar ist die Heizungsförderung außerdem mit Maßnahmen zur Gebäudehülle und zur Sanitärsanierung. Das macht die neue BEG besonders attraktiv für Eigentümer, die ohnehin mehrere Gewerke auf einmal angehen wollen.
Wer eine Wärmepumpe mit Photovoltaik oder Solaranlage kombinieren möchte, findet bei unserem Partner Solar Sorglos weiterführende Informationen zu ganzheitlichen Energielösungen.
Sanitärsanierung im Kombiprojekt: Mehr Förderung, weniger Aufwand
Ein oft unterschätzter Vorteil der neuen BEG-Regelungen: Wer Heizung und Sanitär gleichzeitig erneuert, kann beide Maßnahmen in einem einzigen Antrag bündeln. Das spart erheblich Zeit bei der Antragstellung und erhöht gleichzeitig die gesamte Förderquote.
Gerade bei älteren Badezimmern aus den 1980er oder 1990er Jahren lohnt sich die Kombination. Neue bodengleiche Duschen, barrierefreie Ausstattung und moderne Armaturen lassen sich so anteilig mitfinanzieren — vorausgesetzt, sie sind Teil eines energetisch begründeten Gesamtprojekts.
Unsere Sanitärleistungen umfassen genau diese Kombination: Vom Aufmaß über die Planung bis zur fertigen Montage arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, damit kein Förderanspruch verloren geht.
Wichtig ist, dass die Kombination im Antrag korrekt dokumentiert wird. Welche Einzelmaßnahmen förderfähig sind und wie sie korrekt zusammengestellt werden, erklärt die Verbraucherzentrale in verständlicher Sprache — ein guter erster Anlaufpunkt vor dem Gespräch mit dem Fachbetrieb.

Trockenbau mit Dämmfunktion: Innendämmung als anerkannte Sanierungsmaßnahme
Viele Eigentümer wissen nicht, dass Trockenbau mit Dämmfunktion unter bestimmten Voraussetzungen als förderungsfähige Sanierungsmaßnahme anerkannt werden kann. Konkret geht es um Innendämmung per Vorsatzschale oder Systemwand — also eine Alternative zur klassischen Außendämmung.
Das ist besonders relevant für Altbauten, bei denen eine Außendämmung technisch nicht möglich ist oder unter Denkmalschutz steht. Statt gar nicht zu dämmen, kann hier die Innenseite der Außenwände mit einer gedämmten Vorsatzschale versehen werden — mit echter Wirkung auf die Energiebilanz.
Die Kombination aus Trockenbau und Förderprogramm ist ein echter Geheimtipp für Altbaubesitzer. Unsere Trockenbau-Leistungen schließen die normgerechte Ausführung und die nötige Dokumentation für den Förderantrag ein.
Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme von einem zugelassenen Fachunternehmen ausgeführt wird und die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt. Wir beraten Sie gerne, ob Ihre geplante Maßnahme die Kriterien erfüllt.
Fristen, Budgets und der richtige Zeitpunkt
Eines der wichtigsten Lernfelder aus den vergangenen Jahren: Förderbudgets sind endlich. Die Heizungsförderung war in der Vergangenheit innerhalb weniger Monate ausgeschöpft — mit dem Ergebnis, dass Antragsteller leer ausgingen, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllten.
Ab Juli 2026 gilt das neue BEG-Regelwerk. Wer seinen Projektstart für Herbst oder Winter 2026 plant, sollte den Antrag spätestens jetzt vorbereiten — also im Frühjahr oder Frühsommer. Denn der Antrag muss vor der Auftragsvergabe genehmigt sein, und die Bearbeitungszeiten beim BAFA können je nach Antragslage mehrere Wochen betragen.
Jetzt handeln bedeutet: Planen, beantragen, dann beauftragen. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
Unsere Förderberatungsseite gibt Ihnen einen ersten Überblick, welche Schritte wir gemeinsam mit Ihnen gehen können — von der Ersteinschätzung bis zur fertig montierten Anlage.
Welche Maßnahmen jetzt besonders sinnvoll sind
Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Haus — aber es gibt einige Kombinationen, die sich angesichts der neuen Förderbedingungen besonders lohnen. Hier ein Überblick:
- Heizungstausch auf Wärmepumpe mit Grundförderung + Klima-Bonus + Geschwindigkeitsbonus
- Kombiprojekt Heizung + Sanitär in einem Antrag — höhere Förderquote, weniger Bürokratie
- Innendämmung per Vorsatzschale für Altbauten ohne Außendämmoption, besonders bei Denkmalschutz
- Barrierefreier Badumbau als Teil eines größeren Sanierungspakets mitfinanzieren lassen
- Fenster- und Türentausch als ergänzende Maßnahme zur Gebäudehüllensanierung — förderfähig unter bestimmten Bedingungen
- Frühzeitige Antragstellung vor dem Hochsommer, um Budgetengpässe zu vermeiden

Ab 1. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen. Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen — kein Anspruch rückwirkend. Grundförderung Wärmepumpe: 30 % der förderfähigen Kosten + mögliche Boni. Kombiprojekte (Heizung + Sanitär) in einem Antrag bündeln — spart Zeit und erhöht die Förderquote. Innendämmung via Trockenbau kann als Sanierungsmaßnahme anerkannt werden. Budgets sind begrenzt — jetzt planen, nicht warten. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
So läuft die Zusammenarbeit mit Montageteam Marx ab
Bei Montageteam Marx begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess — von der ersten Begehung und dem Aufmaß über die Unterstützung bei der Antragstellung bis zur fachgerechten Ausführung aller Gewerke. Unser Team ist auf die Kombination aus Sanitär, Trockenbau, Fenster/Türen und energetischer Sanierung spezialisiert.
Das bedeutet für Sie: ein Ansprechpartner, ein Ablaufplan, eine Dokumentation — und keine Reibungsverluste zwischen verschiedenen Gewerken. Gerade bei Kombiprojekten, die mehrere Fördertatbestände in einem Antrag bündeln, ist das ein entscheidender Vorteil.
Schauen Sie sich gerne unsere Referenzprojekte an — dort sehen Sie, wie wir ähnliche Sanierungsvorhaben in Berlin erfolgreich umgesetzt haben. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf, damit wir gemeinsam prüfen können, was für Ihr Objekt sinnvoll und förderfähig ist.
Arbeitssicherheit und Normenkonformität haben bei uns oberste Priorität. Informationen zu geltenden Arbeitsschutzvorgaben finden Sie beim DGUV — wir setzen diese Standards bei jedem Projekt konsequent um.
Jetzt Fördercheck vereinbaren — kostenlos und unverbindlich
Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Objekt in Frage kommt und wie Sie den Antrag rechtzeitig vor Juli 2026 stellen? Montageteam Marx begleitet Sie vom ersten Aufmaß bis zur fachgerechten Ausführung — Sanitär, Trockenbau, Fenster/Türen und energetische Sanierung aus einer Hand. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich Ihre Förderung.
Jetzt unverbindlich anfragenHäufige Fragen
Was wird Pflicht ab dem 1. Juli 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 treten die überarbeiteten Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Für Eigentümer bedeutet das: Wer Fördergelder für Heizungstausch, Dämmung oder Sanitärsanierung beantragen möchte, muss neue Antragsvoraussetzungen erfüllen und strengere Dokumentationspflichten beachten. Zudem gilt weiterhin die bereits bestehende Pflicht, dass der Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss — dieser Grundsatz wird ab Juli 2026 noch konsequenter geprüft. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
Welche Förderungen gibt es beim Hausbau 2026?
Im Jahr 2026 stehen vor allem die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Mittelpunkt. Für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Innendämmung, Fenster- und Türentausch sowie Sanitärsanierung im Rahmen eines energetischen Kombiprojekts gibt es Zuschüsse über das BAFA. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus gibt es zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Förderquoten variieren je nach Maßnahme, Gebäudetyp und möglichen Zusatzboni. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
Wie geht es weiter mit der Heizungsförderung 2026?
Die Heizungsförderung wird ab Juli 2026 im Rahmen der überarbeiteten BEG fortgeführt. Wärmepumpen bleiben der Schwerpunkt mit einer Grundförderung von dreißig Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen ein Klima-Bonus und ein Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungsanlagen. Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung eines Fachbetriebs beim BAFA eingereicht sein. Da Förderbudgets begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühe Antragstellung — idealerweise mehrere Wochen vor dem geplanten Projektstart. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
Was wird 2026 Pflicht für Hausbesitzer?
Ab 2026 müssen Hausbesitzer, die neu eingebaute Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen betreiben, die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Neue Heizungen müssen einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Darüber hinaus gelten ab Juli 2026 neue Regeln für den Zugang zu Bundesförderung: Anträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden, die Dokumentation muss vollständiger sein, und bestimmte Maßnahmen müssen von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. (Stand 2026, Änderungen vorbehalten.)
Kann ich Heizung und Badrenovierung gleichzeitig fördern lassen?
Ja — und das ist sogar besonders empfehlenswert. Wer Heizungstausch und Sanitärsanierung gleichzeitig durchführt, kann beide Maßnahmen in einem einzigen BEG-Antrag bündeln. Das spart Verwaltungsaufwand und kann die Gesamtförderquote erhöhen. Voraussetzung ist, dass beide Maßnahmen energetisch begründet sind und von einem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Montageteam Marx übernimmt beide Gewerke aus einer Hand — inklusive Unterstützung bei der Antragsdokumentation.
Ein persönliches Wort von Maik
Ich habe in den vergangenen Jahren viele Eigentümer erlebt, die den richtigen Impuls hatten — und dann doch zu spät dran waren. Nicht weil sie nicht wollten, sondern weil sie nicht wussten, dass die Reihenfolge so entscheidend ist. Antrag vor Auftragsvergabe: Das klingt einfach, wird aber immer wieder übersehen — mit dem Ergebnis, dass Tausende Euro Förderung einfach weg sind. Genau das möchte ich für meine Kunden verhindern. Wenn wir ein Projekt gemeinsam angehen, dann richtig: mit Aufmaß, Planung, Antrag und anschließend sauberer Ausführung. Ich bin kein Bürokratie-Spezialist, aber ich weiß, was Handwerker wissen müssen, damit der Förderantrag am Ende auch trägt. Die neue BEG ab Juli 2026 ist eine echte Chance — für Altbaubesitzer, für Familien, die ihr Bad modernisieren wollen, und für alle, die endlich ihre Heizung loswerden wollen. Nutzen Sie diese Chance, bevor das Budget weg ist. Ich freue mich auf Ihr Projekt.
Mehr über mich und meine Projekte: maikmarx.de · plangenial.de
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Transparenz-Hinweis (gem. EU AI Act): Dieser Beitrag wurde vollständig automatisiert mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und NICHT redaktionell geprüft. Er kann daher inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Angaben enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026, Änderungen vorbehalten); eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information rund um Bau- und Montagearbeiten und ersetzt keine individuelle Fach-, Rechts- oder Förderberatung. Verantwortlich: Maik Marx, Montageteam Marx, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.
