In Berlin gibt es eine Baumschutzverordnung (BaumSchVO), die fast jeder Baum mit über 80 cm Stammumfang erfasst. Bei Erdarbeiten in der Nähe solcher Bäume gibt’s strenge Schutzregeln. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000 EUR — und oft die Baumschäden, die man dann nachträglich kompensieren muss.

Welche Bäume geschützt sind

Berliner Baumschutzverordnung umfasst alle Bäume mit Stammumfang über 80 cm in 1,30 m Höhe gemessen (umgerechnet ~25 cm Durchmesser). Ausgenommen: einige Arten wie Pappeln, Birken, manche Obstbäume.

Auf einem typischen Berliner Hof mit drei Bäumen sind oft alle drei geschützt.

Was bei Erdarbeiten zu beachten ist

1. Schutz-Zone definieren

Die Kronenprojektion (Bereich unter der Baumkrone) plus 1,5 m drumrum ist Schutz-Zone. In dieser Zone:

  • Keine Lagerung von Material
  • Keine Baufahrzeuge
  • Keine Erdarbeiten ohne besondere Vorsicht

2. Wurzelraum schonen

Bei Aushub oder Verdichtung in der Schutz-Zone muss die Wurzel-Bereich geschützt werden. Praktisch:

  • Aushub von Hand statt mit Bagger
  • Keine Verdichtung mit Rüttelplatte
  • Bei Bedarf Wurzel-Vorhang aus Wurzelschutz-Folie

3. Genehmigung holen

Wenn Sie Bäume fällen wollen, ist Genehmigung beim Bezirks-Bauamt zwingend. Dauer: 4–8 Wochen. Bei Notfällen (akute Standsicherheitsgefährdung) Ausnahmegenehmigung möglich.

4. Ersatz-Pflanzungen

Bei genehmigter Fällung muss meistens ein Ersatzbaum gepflanzt werden — gleicher Typ, oder Geld-Ersatz an die Stadt (Ausgleichsabgabe).

Was wir konkret tun

Bei jedem Erdarbeiten-Auftrag in Berlin oder Brandenburg:

  1. Baumbestand erfassen im Erstgespräch — wir schauen die Stammumfänge, machen Fotos
  2. Baumschutz-Zone markieren auf der Baustelle mit Bauzaun oder Trassenband
  3. Aushub-Plan anpassen — wenn ein geschützter Baum im Eingriffsbereich, andere Aushub-Methode
  4. Bauamt informieren falls Eingriff notwendig
  5. Foto-Dokumentation der Schutzmaßnahmen für die spätere Abnahme

Praxis-Beispiel Krumnow

In Krumnow hatten wir auf dem 1.000-m²-Grundstück drei alte Bäume — alle geschützt. Wir haben den Aushub für Teich und Drainage so geplant, dass die Wurzel-Bereiche um die Bäume gemieden wurden. Statt die direkte Linie haben wir Drainage in 5 m Abstand verlegt — Mehrkosten ca. 800 EUR, aber Bäume blieben erhalten und kein Bußgeld.

Was wir nicht selbst dürfen

Bäume fällen oder massiv schneiden ist Garten- und Landschaftsbauer-Tätigkeit (das dürfen wir, ist B1) — aber bei Bäumen mit Höhe über 8 m muss die Sägearbeit von einer zertifizierten Baumpflege-Firma gemacht werden, mit Hubsteiger und Sicherungstechnik.

Mehr: Erdarbeiten-Detail und Landschaftsbau.

— Maik Marx